ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN VON AGRIA HISPANIA, S.L.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Bereitstellungen neuer oder gebrauchter Maschinen, Zubehörteile, Ersatzteile, Komponenten und Dienstleistungen durch AGRIA HISPANIA, S.L. an gewerbliche Käufer.
1.2. Diese Allgemeinen Bedingungen haben Vorrang vor sämtlichen allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Käufers, sofern AGRIA HISPANIA, S.L. diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3. Die Erteilung einer Bestellung sowie die Annahme eines Angebots, Kostenvoranschlags, einer Auftragsbestätigung, Proformarechnung oder Warenlieferung bedeutet die vollständige Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen, sofern nicht beide Parteien eine abweichende schriftliche Vereinbarung unterzeichnet haben.
2. Bestellungen und Vertragsschluss
2.1. Für AGRIA HISPANIA, S.L. sind ausschließlich schriftlich übermittelte und von AGRIA HISPANIA, S.L. ausdrücklich schriftlich angenommene Bestellungen verbindlich.
2.2. Die Bestellung muss von einer zur rechtsverbindlichen Vertretung des Käufers befugten Person erteilt werden. Sie muss mindestens die Identität des Käufers, das bestellte Produkt, die geltende Konfiguration oder Spezifikation, den Preis, die Zahlungsweise, den Lieferort und gegebenenfalls vereinbarte Sonderbedingungen enthalten.
2.3. Der Kaufvertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch AGRIA HISPANIA, S.L. zustande.
2.4. Frühere Erklärungen, Kataloge, Verkaufsunterlagen, Preislisten, Abbildungen, Gewichte, Abmessungen, Leistungsdaten, Kapazitäten und technische Spezifikationen dienen ausschließlich der Information, sofern sie nicht ausdrücklich in die Auftragsbestätigung aufgenommen werden.
3. Preise
3.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Preise in Euro angegeben. Sie verstehen sich ohne Steuern, Zölle, Abgaben, Zulassungs- und Genehmigungskosten, Transport, Versicherung, Entladung, Montage und sonstige Nebenkosten.
3.2. Maßgeblich ist der Preis im schriftlichen Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung von AGRIA HISPANIA, S.L.
3.3. Transportkosten innerhalb oder außerhalb der Iberischen Halbinsel sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.4. Steigen vor der Lieferung die Kosten für Rohstoffe, Energie, Transport, Versicherung, Zölle, Steuern, Wechselkurse, regulatorische Anforderungen oder Beschaffung mit unmittelbarem Einfluss auf die vereinbarte Lieferung erheblich, kann AGRIA HISPANIA, S.L. den Preis nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer anpassen. Akzeptiert der Käufer die Anpassung nicht, kann AGRIA HISPANIA, S.L. den noch nicht ausgeführten Teil des Auftrags ohne weitere Haftung beenden.
4. Lieferbedingungen und Incoterms
4.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen sämtliche Verkäufe nach EXW Amorebieta (Bizkaia, Spanien), Incoterms® 2020.
4.2. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht damit auf den Käufer über, sobald die Ware ihm in den Geschäftsräumen von AGRIA HISPANIA, S.L. zur Verfügung gestellt wird.
4.3. Organisiert AGRIA HISPANIA, S.L. auf Wunsch des Käufers den Transport, erfolgt dies im Namen, auf Gefahr und auf Kosten des Käufers, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
4.4. Lieferfristen beginnen erst, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) schriftliche Annahme der Bestellung durch AGRIA HISPANIA, S.L.;
b) Erfüllung der vereinbarten Anzahlungsbedingungen durch den Käufer;
c) Eingang aller für die Auftragsausführung erforderlichen technischen, dokumentarischen und administrativen Informationen bei AGRIA HISPANIA, S.L.
5. Lieferfristen
5.1. Von AGRIA HISPANIA, S.L. genannte Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte und keine wesentliche Vertragsbedingung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
5.2. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Käufer weder zur Stornierung noch zu Schadensersatz, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder einer schwerwiegenden, ausschließlich AGRIA HISPANIA, S.L. zuzurechnenden Pflichtverletzung und der Liefertermin wurde ausdrücklich als wesentliche Vertragsbedingung vereinbart.
5.3. AGRIA HISPANIA, S.L. haftet insbesondere nicht für Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Streiks, logistischer Störungen, Beschaffungsengpässen oder -verzögerungen, Transportzwischenfällen, fehlender Komponenten, behördlicher Maßnahmen, regulatorischer, zollrechtlicher oder zulassungsbezogener Probleme sowie anderer Ursachen, die vernünftigerweise außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
5.4. Verlangt der Käufer Änderungen, Sonderkonfigurationen oder Zubehör, das nicht im jeweils aktuellen allgemeinen Katalog enthalten ist, werden die ursprünglich vorgesehenen Lieferfristen automatisch angepasst.
6. Änderung oder Stornierung der Bestellung
6.1. Nach Bestätigung durch AGRIA HISPANIA, S.L. darf der Käufer eine Bestellung ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von AGRIA HISPANIA, S.L. nicht einseitig ändern oder stornieren.
6.2. Änderungs- und Stornierungswünsche sind schriftlich an den zuständigen Vertriebsansprechpartner zu richten.
6.3. Akzeptiert AGRIA HISPANIA, S.L. den Wunsch, trägt der Käufer sämtliche daraus entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Kosten, Aufwendungen und Verluste, einschließlich Verwaltungs-, Logistik-, Produktions-, Beschaffungs-, Lager-, Qualitätsprüfungs-, Wiederherstellungs- und Bestandsverwaltungskosten sowie etwaiger durch die Änderung verursachter Preiserhöhungen.
6.4. Maschinen, Komponenten, Zubehör und Sonderkonfigurationen, die der Käufer verlangt hat und die nicht im aktuellen allgemeinen Katalog enthalten sind oder eigens für den Auftrag hergestellt, angepasst, beschafft oder reserviert wurden, sind in jedem Fall von Änderungen und Stornierungen ausgeschlossen.
7. Empfang, Prüfung und Reklamationen
7.1. Der Käufer muss die Ware bei Empfang oder Abholung prüfen.
7.2. Reklamationen wegen erkennbarer Fehlmengen, sichtbarer Schäden oder Abweichungen bei Menge, Modell oder Konfiguration sind spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung oder Bereitstellung schriftlich mitzuteilen.
7.3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen, in jedem Fall innerhalb der Frist und nach dem Verfahren der Garantiebedingungen von AGRIA HISPANIA, S.L.
7.4. Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn die Ware von nicht autorisierten Dritten benutzt, verändert, weiterverkauft oder bearbeitet wurde oder wenn die von AGRIA HISPANIA, S.L. bereitgestellten Betriebs-, Wartungs-, Lagerungs- oder Sicherheitsanweisungen nicht eingehalten wurden.
7.5. Der Käufer erklärt, die besonderen Garantiebedingungen von AGRIA HISPANIA, S.L. erhalten, akzeptiert und unterzeichnet zurückgesandt zu haben. Sie ergänzen diese Allgemeinen Bedingungen.
8. Garantie
8.1. Die vertragliche Garantie von AGRIA HISPANIA, S.L. richtet sich ausschließlich nach dem zum Lieferzeitpunkt gültigen gesonderten Dokument zu den Garantiebedingungen.
8.2. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, umfasst die Garantie ausschließlich Herstellungs- und Materialfehler. Ausgeschlossen sind insbesondere normaler Verschleiß, unsachgemäßer Gebrauch, unterlassene Wartung, nicht autorisierte Reparaturen, Verwendung nicht originaler Ersatzteile, Unfallschäden, Korrosion, ungeeignete Lagerung und jeder Verstoß gegen die technischen Anweisungen des Herstellers.
8.3. Die Haftung von AGRIA HISPANIA, S.L. im Rahmen der Garantie beschränkt sich nach eigener Wahl auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung des Werts des mangelhaften Teils oder der mangelhaften Komponente. Ausgeschlossen sind mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, Produktions- oder Auftragsausfälle, Stillstandszeiten, Transport- und Reisekosten, Krane, Ersatzanmietungen sowie sonstige Schäden oder Kosten, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
9. Rückgaben
9.1. Rückgaben von Maschinen, Zubehör oder Materialien werden ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung von AGRIA HISPANIA, S.L. nicht angenommen.
9.2. Bei genehmigter Rückgabe muss der Käufer einen schriftlichen Antrag stellen. AGRIA HISPANIA, S.L. kann mindestens zwanzig Prozent (20 %) des Preises der zurückgegebenen Ware einbehalten. Zusätzliche Kosten für Transport, Prüfung, Wiederherstellung, Demontage, Wiedereinlagerung, Wertminderung oder Verwaltung können gesondert berechnet werden.
9.3. Rückgaben können nur für Maschinen in Originalkonfiguration mit sämtlichen Unterlagen, Zubehörteilen und Sicherheitseinrichtungen akzeptiert werden. Die Maschinen müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden und unbenutzt sein oder nur in einem von AGRIA HISPANIA, S.L. ausdrücklich akzeptierten Mindestumfang benutzt worden sein.
9.4. Sonderbestellungen, Konfigurationen außerhalb des Katalogs, maßgefertigte oder individuell angepasste Produkte sowie eigens für einen bestimmten Auftrag beschaffte Materialien sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
10. Zahlungsbedingungen
10.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung wie folgt:
a) 20 % des Gesamtbetrags bei Auftragsbestätigung;
b) die verbleibenden 80 % vor Abholung, Lieferung oder Versand ab den Geschäftsräumen von AGRIA HISPANIA, S.L.
10.2. Wird ausnahmsweise ein Zahlungsziel eingeräumt, beginnt die Frist mit dem Rechnungsdatum, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
10.3. Für Sonderbestellungen, speziell konfigurierte Maschinen, nicht standardmäßiges Zubehör und Lieferungen außerhalb des Katalogs wird kein Zahlungsaufschub gewährt, es sei denn, AGRIA HISPANIA, S.L. stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
10.4. AGRIA HISPANIA, S.L. kann Fertigung, Versand oder Lieferung laufender Bestellungen aussetzen, wenn der Käufer mit Zahlungen in Verzug ist, sich seine finanzielle Lage verschlechtert, eingeräumte Kredit- oder Risikolimits überschritten werden oder begründete Anzeichen für eine Nichterfüllung bestehen.
10.5. Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AGRIA HISPANIA, S.L. weder Zahlungen zurückhalten noch Beträge einseitig aufrechnen.
10.6. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz von AGRIA HISPANIA, S.L., sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
11. Zahlungsverzug und Nichterfüllung
11.1. Bei Zahlungsverzug fallen automatisch und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen nach dem spanischen Gesetz 3/2004 vom 29. Dezember oder, falls höher, nach dem ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbarten Zinssatz an.
11.2. Zusätzlich kann AGRIA HISPANIA, S.L. bei Zahlungsverzug die gesetzlich festgelegte Mindestpauschale für Beitreibungskosten sowie darüber hinausgehende, ordnungsgemäß nachgewiesene Beitreibungskosten verlangen.
11.3. Die vollständige oder teilweise Nichtzahlung einer fälligen Rechnung berechtigt AGRIA HISPANIA, S.L., sämtliche offenen Beträge sofort fällig zu stellen, laufende Lieferungen auszusetzen, noch nicht erfüllte Aufträge oder Verträge zu beenden und die sofortige Zahlung sämtlicher fälliger oder noch nicht fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu verlangen.
11.4. Gelegentliche Zahlungsaufschübe oder Duldungen bei der Beitreibung stellen weder eine Schuldumschaffung noch einen Verzicht auf Rechte von AGRIA HISPANIA, S.L. dar.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. AGRIA HISPANIA, S.L. bleibt Eigentümerin der gelieferten Ware, bis Hauptforderung, Steuern, Zinsen, Kosten und sämtliche weiteren vom Käufer im Zusammenhang mit der betreffenden Lieferung geschuldeten Beträge vollständig bezahlt sind.
12.2. Bis zur vollständigen Zahlung verpflichtet sich der Käufer, die Ware ordnungsgemäß zu kennzeichnen, soweit möglich getrennt aufzubewahren, gegen übliche Risiken zu versichern und in gutem Zustand zu halten. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AGRIA HISPANIA, S.L. darf er sie nicht entfernen, verändern, verpfänden, übertragen oder belasten.
12.3. Bei Nichtzahlung, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation oder offensichtlichem Zahlungsausfallrisiko kann AGRIA HISPANIA, S.L. die gelieferte Ware zurücknehmen. Das Recht, offene Beträge, Schadensersatz, Zinsen und Beitreibungskosten zu verlangen, bleibt unberührt.
13. Höhere Gewalt
13.1. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, wenn diese auf höherer Gewalt oder Umständen beruht, die vernünftigerweise außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
13.2. Dazu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, Brände, Überschwemmungen, schwere Wetterereignisse, Pandemien, Kriege, behördliche Beschränkungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörungen, Ausfälle strategischer Lieferanten, IT-Sicherheitsvorfälle und Unterbrechungen wesentlicher Versorgungsleistungen.
13.3. Während des Ereignisses höherer Gewalt bleiben die betroffenen Pflichten ausgesetzt. Dauert die Situation länger als neunzig (90) Tage an, kann AGRIA HISPANIA, S.L. den noch nicht erfüllten Vertrag ganz oder teilweise ohne weitere Haftung beenden.
14. Schutz personenbezogener Daten
14.1. Personenbezogene Daten natürlicher Personen, die als Ansprechpartner des Käufers handeln, werden von AGRIA HISPANIA, S.L. als Verantwortlicher verarbeitet. Dies dient der Abwicklung der geschäftlichen, vertraglichen, administrativen, buchhalterischen, logistischen, technischen und kundendienstbezogenen Beziehungen sowie der Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
14.2. Rechtsgrundlagen sind die Durchführung des Vertragsverhältnisses, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten und gegebenenfalls das berechtigte Interesse von AGRIA HISPANIA, S.L. an einer ordnungsgemäßen Verwaltung ihrer Geschäftsbeziehungen.
14.3. Daten können an Finanzinstitute, Kreditversicherer, Frachtführer, Logistikdienstleister, Berater, Wirtschaftsprüfer, Behörden und andere Dritte übermittelt werden, soweit dies zur Vertragserfüllung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
14.4. Die Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und anschließend für die gesetzlichen Verjährungs- oder Aufbewahrungsfristen gespeichert.
14.5. Betroffene können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und gegebenenfalls Datenübertragbarkeit durch eine schriftliche Anfrage an AGRIA HISPANIA, S.L., Barrio Euba s/n, 48340 Amorebieta-Etxano, Bizkaia, Spanien, oder über einen anderen hierfür vom Unternehmen bereitgestellten Kanal ausüben.
14.6. Betroffene haben außerdem das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie die Verarbeitung für nicht mit den geltenden Vorschriften vereinbar halten.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1. Diese Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Verträge mit AGRIA HISPANIA, S.L. unterliegen dem spanischen Recht und werden nach diesem ausgelegt.
15.2. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, geschlossen in Wien am 11. April 1980, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.3. Für Streitigkeiten aus Auslegung, Erfüllung, Beendigung oder Anwendung dieser Allgemeinen Bedingungen oder der ihnen unterliegenden Verträge unterwerfen sich die Parteien unter ausdrücklichem Verzicht auf einen anderen ihnen möglicherweise zustehenden Gerichtsstand den Gerichten von Bilbao, Spanien, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
16. Sonstige Bestimmungen
16.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen für nichtig oder unwirksam erklärt werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.2. Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts durch AGRIA HISPANIA, S.L. stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
16.3. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen dieser Allgemeinen Bedingungen hat die spanische Fassung Vorrang, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Angaben zum Unternehmen
AGRIA HISPANIA, S.L.
Sitz: Barrio Euba s/n, 48340 Amorebieta-Etxano (Bizkaia), Spanien.
Eingetragen im Handelsregister Bizkaia, Band 5591, Blatt 167, Registerblatt BI-67463.
